(Carl Fürstenberg)
Wird erstellt für eingetragene Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Das ist die Bilanz die Ihr tatsächliches Ergebnis wiederspiegelt. Ein Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen als er ist. Handels- und Steuerbilanz können erheblich von einander abweichen. Die Handelsbilanz ist die Bilanz die bei den Banken eingereicht wird. Bei Kapitalgesellschaften muss sie im Bundesanzeiger veröffentlicht oder hinterlegt werden.
Die Handelsbilanz ist die Basis für die Steuerbilanz. Hier werden alle steuerrechtlichen Vorschriften eingearbeitet. Im Idealfall ist sie identisch mit der Handelsbilanz. Das Finanzamt erhält nur die Steuerbilanz.
Es gibt Unternehmen die Buchführungspflichtig werden aufgrund der Abgabenordnung und für diese wird eine Steuerbilanz erstellt, aber keine Handelsbilanz.
Hier wird das Ergebnis der Einnahmen abzüglich Ausgaben ermittelt. Es wird immer nur das aktuelle Jahr betrachtet. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird bei Freiberuflern (z. B. Ingenieure, Grafiker) oder bei Kleingewerben bis 60.000 EUR Gewinn angewendet.
Auch hier werden wir den Vorgaben des Gesetzgebers gerecht. Hier erfolgt die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung ausschließlich auf elektronischem Wege.